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Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung - nur 12,82€/Monat

 

Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

  • Der beste Zahnschutztarif für Kinder & Jugendliche 
  • Bis zu 100% für Kieferorthopädische Behandlungen
  • Keine Wartezeit & einfache Gesundheitsprüfung
  • 100% für Zahnbehandlungen & Zahnersatz

 

   Jetzt Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung online abschließen

 


Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Kinder:
Gesunde Zähne von Anfang an!

Liebe Eltern,
heutzutage benötigen ca. 60% der Kinder eine Kieferorthopädische Behandlung.
Davon muss jede 4. Therapie aus eigener Tasche gezahlt werden. Das kann schnell teuer werden!

Der wichtigste Leistungsbaustein der Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ist die Kieferorthpädie. Es können aber auch für die professionelle Zahnreinigung und Zusatzleistungen bei Zahnbehandlungen z.B. schmerzstillende Maßnahmen
hohe Behandlungskosten entstehen, welche nicht oder nur sehr gering von den gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rungen (GKV) übernommen werden.

Es ist wirklich wichtig, als Eltern über die Gesundheit der Kinder nachzudenken. Eine Kieferorthopädische Behandlung kann eine große finanzielle Belastung darstellen, daher ist eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Kinder eine gute Möglichkeit, um sich über die Kosten keine Gedanken machen zu müssen.

Es ist ratsam, diese Entscheidung frühzeitig zu treffen, damit sicher gestellt ist, dass alle möglichen Behandlungen abgedeckt sind. Wenn eine Fehlstellung oder Behandlung erst einmal festgestellt wurde, ist es leider zu spät, um diese Behandlung oder Therapie noch mit abzudecken. Daher ist es sinnvoll, sich frühzeitig abzusichern, um die Gesundheit Ihrer Kinder optimal zu unterstützen.

Gemeinsam finden wir schnell & einfach die passende Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Ihr Kind!

   Jetzt Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung online abschließen

 

Ihr Persönlicher Kontakt:

Eine Frau in einem olivgrünen Mantel und einem schwarzen Schal steht draußen vor einem von Moos bedeckten Baum. Sie hat braunes Haar und lächelt in die Kamera.

Ramona Conrad
Ver­sicherungs­makler
Experte für Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen

 05977 35 294 27
 ‭0160 95376993‬
 hallo@kinderzahnzusatzversicherung.info
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Vorteile: Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung


Kieferorthopädie (KFO)

Kieferorthopädie (KFO)

  • Absicherung gegen die hohen Kosten von festen & losen Zahnspangen.
  • Alle Zusatzleistungen sind mitversichert, denken Sie an: Mini-Brackets, Speed-Brackets oder unsichtbaren Zahnspangen
  • Versichert sind alle Kieferorthopädische Indikationsgruppen von KIG 1 (leichte) bis KIG 5 (sehr schwere Zahnfehlstellung)
Zahnbehandlungen

Zahnbehandlungen

  • Hochwertiges Material bei Zahnbehandlungen
  • Übernahme der Kosten für besondere schmerzstillende Maßnahmen
  • Bei festsitzenden Zahnspangen wird die Prophylaxe mehrmals im Jahr zum Entfernen von Zahnbelag übernommen
  • Übernahme der Kosten für die Fissurenversiegelung der kleinen Backenzähne
Zahnersatz

Zahnersatz

Aufgrund "Nichtanlagen" oder einem Unfall kann es auch bei Kindern zu notwendigen Zahnersatz kommen:

  • Genetisch bedingt, kann es bei Kindern dazu kommen, dass bleibende Zähne nicht angelegt sind
  • Sollte Ihr Kind stürzen und ein ein Zahn abbrechen, kann auch hier aufwändiger Zahnersatz notwendig sein

Die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung: 100% für Kieferorthopädische Behandlungen

Gesundes Lächeln von kleinauf!

Kleine Zähne, große Abenteuer!  Kinder sollten schon früh den Zahnarzt besuchen.
Für Eltern kann der Besuch beim Zahnarzt aber schnell teuer werden,
da die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung (GKV) nur einen Teil der Kosten für hochwertige Behandlungen abdeckt.
Da kommt die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung (ZZV) ins Spiel – je früher, desto besser, damit die kleinen Zähne glänzen können, ohne das Portemonnaie zum Weinen zu bringen!

Ihr Rundum-Sorglos-Paket

Die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen für Kinder unterstützen alle Behandlungen, welche für die kleinen Zähne von besonderer Bedeutung sind:
- Kosten für kieferorthopädische Behandlungen
- Hochwertige Füllungen, die strahlen
- Professionelle Zahnreinigung & Fissurenversiegelung, für ein strahlendes Kinder Lächeln
- Schmerzstillende Maßnahmen, um die kleinen Helden zu schützen

Kinder haben oft Angst vor den Zahnarzt.
Gut zu wissen, dass die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung auch die Kosten für schmerzstillende Maßnahmen wie z.B. Lachgas oder Hypnose übernimmt.

Vorteile der Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung:

 100% für Kieferorthopädische Behandlungen

 100% Kostenübernahme für hochwertige Kunststofffüllungen

 100%  für Zahnersatz

 550€ aller 2 Jahre für die professionelle Zahnreinigung

 100% für schmerzstillende Maßnahmen

Ihr Beitrag: 12,82€
(Kinder von 0-19 Jahre)

 Jetzt online abschließen


Wofür brauchen Sie eine Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Eine Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung bietet eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung, Zwei lachende Kleinkinder sitzen nebeneinander vor einem hellblauen Hintergrund. Das linke Kind trägt ein weißes Oberteil und einen rosa Tüllrock, während das rechte Kind ein weißes T-Shirt trägt. Beide sehen glücklich aus und scheinen miteinander zu plaudern.
um die zusätzlichen Kosten für zahnärztliche- und Kieferorthopädische
Leistungen für Kinder abzudecken.

Es ist wichtig, umfangreiche Leistungschecks durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung alle gewünschten
Behandlungen abdeckt. Bei einem Leistungscheck sollte überprüft werden, welche zahnärztlichen Behandlungen und Vorsorgeleistungenabgedeckt sind,
ob es Wartezeiten gibt und welche Eigenbeteiligungen zu erwarten sind.

Ein Vergleich verschiedener Anbieter kann dabei helfen, die passende Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Ihr Kind zu finden,
die den individuellen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten am besten entspricht.
Die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung setzt sich aus verschiedenen Leistungen zusammen. Behandlungen, welche bei den kleinen Patienten am häufigsten vorkommen, sind hier bestens abgesichert. Denken Sie an...

Wenn Ihr Kind noch sehr jung ist, sollten Sie die Kieferorthopädie in jedem Fall mitver­sichern. 
So sichern Sie Ihrem Kind eine optimale Behandlung, falls eine Zahnfehlstellungen behandelt werden muss -
aber auch dann, wenn die Korrektur eher aus kosmetischen Gründen vorgenommen wird.

Sollte Ihr Kind bereits älter sein oder die Kieferorthopädische Behandlung schon angeraten oder am laufen sein,
empfehle ich dennoch eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Ihr Kind, welche sich optimal um Zahnbehandlungen, Vorsorge und Zahnersatz kümmert.

Die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ist keine 08/15 Absicherung. Aufgrund verschiedener Leistungsspektren sollte
Sie also ganz individuell ausgesucht werden, damit Sie perfekt zu den Bedürfnissen von Ihrem Kind passt.

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So einfach funktioniert es:

  • Schließen Sie jetzt die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung direkt online ab:
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  • Der mögliche Beginn der Versicherung ist jeder nächste Monatserste
  • Wählen Sie den passenden Tarif aus: ZAHN SORGLOS
  • Nach dem Online-Abschluss erhalten Sie die Police sowie eine Bestätigungsmail
  • Wenn der Versicherungsbeginn erreicht ist, haben Sie Versicherungsschutz

Jetzt Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Ihr Kind online sichern - nur 12,82€/Monat

 100% für KieferorthopädieIllustration eines weißen Zahns mit einer goldenen Krone und Flügeln, umgeben von zwei weißen Wolken und einem blauen Wolkenhintergrund. Daneben liegt ein offener Jutebeutel mit kleinen weißen Zahnfiguren und einem goldenen Stern darauf. Ein weiterer goldener Stern schwebt neben dem Zahn.

 100% für Zahnbehandlungen & Zahnersatz

 Keine Wartezeit

 Volle Kostenübernahme für schmerzstillende Maßnahmen

Ihr Beitrag: 12,82€/Monat
(Kinder von 0-19 Jahren)

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Die häufigsten Fragen zu der Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung:

Warum braucht Ihr Kind eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Für die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung spielen andere Leistungsbausteine eine Rolle als bei der Zahnzusatz-Versicherung für Erwachsene.

Hier stehen vor allem folgende Leistungen eine wichtige Rolle:

Heutzutage benötigen rund 50% der Kinder eine Kieferorthopädische Behandlung.
Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung (GKV) übernimmt nicht in jedem Fall die Kosten dieser Behandlung.
Der Zuschuss der GKV ist von vielen Faktoren abhängig. Zum einem hängt die grundsätzliche Leistung von der Kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) ab. Wird diese in 1 oder 2 (leichte Fehlstellung) eingestuft, werden Sie keine Leistung von der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) bekommen, da es sich hier lediglich um eine kosmetische Therapie handelt, auch wenn Ihr Kieferorthopäde aus medizinischer Sicht eine Behandlung als erforderlich sieht. Des Weiteren hängt die Leistung noch von der ausgewählten Behandlung ab. Für die privatärztliche Behandlung, erhalten Sie lediglich einen Festzuschuss von der GKV. 

Da eine Kieferorthopädische Behandlung sehr teuer ist, müssten Sie also unter Umständen mit einem hohen Betrag rechnen,
welchen Sie für die Behandlung selbst zahlen müssen.

Des weiteren werden viele weitere Behandlungen ebenfalls nicht voll umfänglich von der GKV übernommen. 
Damit Sie sich um den finanziellen Spielraum der bestmöglichen Behandlung für Ihr Kind keine sorgen machen müssen,
sollten Sie sich frühstmöglich für eine Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung mit dem Leistungsbaustein: Kieferorthopädie entscheiden.

TIP:
Auch wenn Ihr Zahnarzt vielleicht schon eine Empfehlung zum Kieferorthopäden ausgesprochen hat oder die Therapie bereits begonnen wurde ist eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Kinder sinnvoll. Denn auch bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz (z.B. als Unfallfolge) entstehen hohe Kosten, welche die Krankenkasse nicht zu 100% übernimmt.

Ab wann braucht Ihr Kind eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung?

Die Erfahrung zeigt, dass Eltern oft den Zeitpunkt einer Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung verpassen.
Viele Eltern werden mit dem Thema "Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung" erst konfrontiert, wenn der Zahnarzt empfiehlt,
dass Kind bei einem Kieferorthopäden vorzustellen. Dann ist eine Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung zwar noch möglich,
die Leistung für Kieferorthopädische Behandlungen sind dann aber leider ausgeschlossen -
die Versicherung würde also für diese Behandlung nicht leisten!

Grundsätzlich gilt:
Es können nur Behandlungen abgesichert werden, welche heute noch nicht bekannt und absehbar sind!

Im Leistungsfall tritt die Gesellschaft an den behandelnden Zahnarzt heran und bittet um Einsicht in die Patientenakte bei Ihrem Zahnarzt.
Anhand der Eintragungen, welche Ihr Zahnarzt dort getätigt hat, kann die Gesellschaft schnell heraus finden,
ob für die Leistung gezahlt werden muss. Sollte die Versicherung bei Ihrem Zahnarzt nicht fündig werden (z.B. aufgrund von Zahnarztwechsel o.ä.) wird unter Umständen auch um Einsicht bei der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung gebeten.
Dort kann dann geprüft werden, welche Zahnärzte z.B. abgerechnet haben. Wenn dann ersichtlich ist,
dass die Behandlung bereits vor Versicherungsbeginn angeraten war, wird die Gesellschaft die Kostenerstattung für die Behandlung nicht erbringen.

Ich empfehle eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Kinder ab einem Alter von etwa 3-4 Jahren.
In diesem Alter haben Kinder in der Regel ein voll entwickeltes Milchzahngebiss.

Eine Fehlstellung des Gebisses ist in diesem Alter in der Regel noch nicht ausgeprägt und es besteht kein Anlass für eine Kieferorthopädische Behandlung. Umso älter das Kind wird, umso höher ist aber das Risiko, dass Sie Ihr Kind einem Kieferorthopäden vorstellen sollen.

Da die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen keine Kostenübernahme für Behandlungen bietet, welche bereits vor Versicherungsbeginn angeraten wurden, ist der rechtzeitige Abschluss der Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung also sehr empfehlenswert.

Außerdem muss die Zahnstaffel welche für die 1. Jahre Anwendung findet beachtet werden.
Umso länger der Vertrag besteht - umso mehr Budget erhalten Sie, wenn die Behandlung begonnen wird.  

Mein Tip:
Fragen Sie am besten vor Antragstellung, welche Eintragungen in der Patientenakte bei Ihrem Zahnarzt vermerkt wurden!
Hier sollten Sie ebenfalls einen Blick in das U-Heft werfen. Denn auch Kinderärzte können Zahn- und Kieferfehlstellungen vermerken.

Was leistet die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung für eine KFO Behandlung

Für die medizinische Notwendige Versorgung übernimmt die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung die Kosten. Zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr haben Kinder ein Anspruch auf max. 2 Zahnärztliche Kontrolluntersuchungen pro Jahr. Kinder zwischen 3 und 6 Jahren haben Anspruch auf 3 Früherkennungsuntersuchungen.

Die Krankenkassen übernehmen auch Kosten für:

  • Fissurenversiegelungen der bleibenden Backenzähne
  • Beratung der Mundhygiene
  • Kunststofffüllungen im Frontbereich

Die Kosten für eine Kieferorthopädische Behandlung wird nur für KIG (Kieferorthopädische Indikationsgruppe) 3, 4 und 5 übernommen. Sie erhalten innerhalb der Behandlung 80% Erstattung. Die verbleibenden 20% leisten Sie im voraus, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde, bekommen Sie die 20% von der gesetzlichen Krankenkasse zurück.

Keine Leistung erhalten Sie für eine Kieferorthopädische Behandlung für KIG 1 + 2.
Die entstehenden Kosten müssen Sie komplett alleine zahlen.

Außerdem steht für privatärztliche Leistungen, wie z.B. Mini-Brackets, Lingual-Technik oder  Keramik-Brackets nur eine geringe Kostenübernahme zur Verfügung.

Welche Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung braucht Ihr Kind

Wenn Ihr Kind noch sehr jung ist und/oder noch keine Kieferorthopädische Behandlung angeraten wurde, empfehle ich grundsätzlich einen Tarif mit einer umfangreichen Leistung für Kieferorthopädie. Insbesondere die maximale Erstattung sollte möglichst hoch sein, da die Behandlungskosten enorm teuer sein können.

Wichtig ist auch, dass die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung leistet, wenn die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung nicht leistet. Dies wäre z.B. der Fall in der Kieferorthopädischen Indikationsgruppe 1 und 2.

Wenn Ihr Kind schon älter ist oder die Kieferorthopädische Behandlung bereits angeraten wurde, empfehle ich einen Tarif, wo insbesondere Zahnbehandlungen und Zahnersatz sehr gut mitversichert sind. Die Beiträge der Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung sind sehr günstig, somit ist der Einstieg besonders einfach.

Worauf muss man bei der Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung achten

Wenn Sie die Kieferorthopädie (KFO) mit absichern möchten, sollten Sie einen Tarif wählen, wo die Kieferorthopädie auch ohne Einschränkungen mitversichert ist. Nicht in jeder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ist die KFO mitversichert. Bei vielen Tarifen wird für die KFO-Behandlung ausschließlich nach einem Unfall geleistet. Diese Tarife sind dann nicht für Ihr Kind geeignet.

Des weiteren sollten Sie darauf achten, dass auch privatärztliche Leistungen wie z.B. Mini-Brackets, Lingual-Technik oder Keramik-Brackets mitversichert sind. Die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung sollte auch für KIG 1 + 2 leisten.

Außerdem sind die Höchstbeträge (Zahnstaffel) für die ersten Jahre wichtig. Denn die Zahnstaffel regelt, wieviel Budget Sie z.B. im 1. oder 2. Jahr von der Gesellschaft erhalten - falls die KFO- Behandlung relativ schnell nach Versicherungsbeginn angeraten werden sollte.

Falls der Leistungsbaustein der Kieferorthopädie nicht mitversichert werden soll, ist auf eine hohe Erstattung für Zahnbehandlungen & Zahnersatz zu achten. Aber auch die Zahnreinigung sollte ein gutes Budget parat halten.

Außerdem werfe ich immer einen Blick auf die kommenden Alterssprünge. Je nachdem wie alt Ihr Kind ist, sollte man sich die unterschiedlichen Sprünge der Gesellschaften zu nutzen machen, sodass man möglichst lange von einem günstigen Beitrag in der Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung profitiert.

Was sind Kieferorthopädische Indikationsgruppen

Unter Kieferorthopädische Indikationsgruppe (kurz KIG) versteht man das befundbezogene Einteilungsschema wonach der Kieferorthopäde den Behandlungsbedarf einstuft. Das Schema wurde 2002 eingeführt. Anhand dieser Einteilung kann der behandelnde Arzt feststellen, ob für die Behandlung ein Anspruch gegenüber der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung besteht. 

Die Einteilung erfolgt in 5 Behandlungsgraden. Dabei übernimmt die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung die Behandlungskosten allerdings nur in KIG 3,4 + 5. Für KIG 1 + 2 erhalten Sie keine Leistung von der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung.

Das sind die verschiedenen Behandlungsgrade:

  • Grad 1: Leichte Zahnfehlstellung, welche ästhetischen Gründen behandelt wird. Sie erhalten keine Bezuschussung von der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung.
  • Grad 2: Geringe Zahnfehlstellung, die zwar medinzinisch notwendig sind, die Kosten werden allerdings nicht von der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung übernommen.
  • Grad 3: Ausgeprägte Zahnfehstellung, aus medizinischen Gründen ist eine Behandlung erforderlich. Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung übernimmt die Kosten.
  • Grad 4: Stark ausgeprägte Zahnfehlstellung, eine Behandlung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich. Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung übernimmt die Kosten.
  • Grad 5: Extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung, eine Behandlung ist aus medizinischen Gründen unbedingt erforderlich. Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung übernimmt die Kosten.

Ist es schon zu spät

Wurde eine Kieferorthopädische Behandlung erst einmal angeraten - ist es zu spät. Sie können diese Behandlung leider nicht mehr absichern. Aus diesem Grund rate ich Eltern dazu, früh genug vorzusorgen, bereits ab einem Alter von 3-4 Jahren wird eine Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung empfohlen. 

Welche Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung, falls bereits eine KFO Behandlung angeraten wurde?

Ergo Kieferorthopädie sofort:

Falls bei Ihrem Kind bereits eine Kieferorthopädische Behandlung angeraten/empfohlen wurde, können Sie diesen Tarif noch abschließen.

Die Ergo bietet seit ein paar Jahren einen Tarif für Kinder an, der auch bei einer angeratenen Kieferorthopädischen Behandlung noch leistet.

Die Behandlung und der Tarif sollten jedoch vorher mit dem Kieferorthopäden besprochen werden. Denn nicht in jedem Fall wird sich diese Absicherung für Ihr Kind lohnen.

Schauen wir uns den Tarif einmal an:
Beitrag:
0-10: 12,70€/Monat
11-17: 24,90€/Monat

Der Beitrag macht mit 11 Jahren einen großen Sprung und das gerade in der Zeit, wo die Kieferorthopädie bei vielen Kindern angeraten wird.

Highlights:

  • 50% Leistung bei KIG 3-5 - Keine Begrenzung
  • 50% Leistung bei KIG 1+2 - max. 250€/Versicherungsjahr
  • 75% Leistung bei einer Kieferorthopädischen Behandlung,
    wenn diese erst nach 4 Jahren Vertragsabschluss begonnen wird.
  • 100% für Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken, Implantate)
  • 100% für Zahnbehandlungen (z.B. hochwertige Kunststofffüllungen)
  • 100% für schmerzstillende Maßnahmen (z.B. Lachgas, Hypnose, Dämmerschlaf)
  • 100% für die professionelle Zahnreinigung

Aber lohnt sich dieser Tarif für Ihr Kind?

Die Sofort-Leistung aus diesem Tarif sind nicht besonders hoch:

1. Fall
KIG 1 + 2:
50%, max. 250€/Versicherungsjahr
In diesem Fall, liegt nur eine kosmetische Behandlung vor, sodass die Krankenkasse keine Leistung übernimmt. Die Kosten einer solchen Behandlung können bis zu 6.000€ und mehr betragen. 

Der Ergo Tarif würde aber max. 250€/Jahr übernehmen.
Bei einem Beitrag von 24,90€/Monat (Kind ab 11 Jahre), zahlen Sie knapp 300€ an Beiträgen, würden aber nur 250€ bekommen.

2. Fall
KIG 3, 4 + 5:
50% ohne Begrenzung
Bei der KIG 3, 4 oder 5 liegt eine schwere Fehlstellung vor, sodass auch die GKV für die Regelversorgung leistet. Sie müssen in diesem Fall "nur" private Mehrkosten z.B. für eine bessere Behandlung (Keramik-Brackets, Invisalign ect.), Retainer u.s.w. bezahlen. 
Diese Mehrleistung können eine Selbstbeteiligung von 500€ - 2.000€ ausmachen.

In diesem Fall würden Sie also ca. 1.000€ von der Ergo bekommen.

Wenn man von einem Behandlungszeitraum von ca. 2-4 Jahren ausgeht,
würden Sie aber auch über den gesamten Zeitraum einen Jahresbeitrag in Höhe von knapp 300€ an die Ergo zahlen.

Hier können Sie den Tarif online abschließen:
Jetzt Ergo KFO sofort abschließen

 

Was kostet eine Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Diese Kinderzahnzusatzversicherung kostet für Kinder von 0-19 Jahre nur 12,82€/Monat.

TIP: 
Ab dem 20. Lebensjahr sollte die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung erneut überprüft werden.
Junge Erwachsene brauchen einen anderen Schutz als Kinder.

Gibt es eine Familienversicherung

Grundsätzlich wird jede versicherte Person in der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung alleine abgesichert.
Eine "Familienzahnzusatzversicherung" direkt gibt es nicht.Sie als Eltern sind zwar als Versicherungsnehmer eingetragen, da Ihr Kind den Vertrag ja alleine noch nicht abschließen kann, aber jedes Kind muss als Versicherte Person im Antrag aufgenommen werden. Somit sichert sich jede versicherte Person die vertraglich vereinbarte Leistung. Der Beitrag ist für jede Versicherte Person fällig.In der Regel sollte die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung aber auch gründlich geprüft werden. Auch wenn Sie als Eltern sehr zufrieden mit Ihrer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung sind, bedeutet das nicht, dass dieser Tarif auch für Ihr Kind geeignet ist. Denn für Sie als Erwachsene sind unter Umständen andere Kriterien in der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung wichtig, als für Ihr Kind. Daher ist es erfahrungsgemäß oft der Fall, dass die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Ihr Kind bei einem anderen Anbieter abgeschlossen wird. 

Ab wann kann das Kind die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung übernehmen

Ab dem 18. Lebensjahr kann Ihr Kind die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung übernehmen.
Es könnte z.B. ein Versicherungsnehmer Wechsel bei der Gesellschaft beantragt werden.

Falls gewünscht können Sie auch Versicherungsnehmer bleiben, das Kind ist nach wie vor die versicherte Person und Beitragszahler kann ebenfalls Ihr Kind selbst werden oder Sie zahlen die Beiträge weiter.

Bei der Gelegenheit würde sich aber auch eine Überprüfung der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung anbieten. Wurde die Kieferorthopädie bereits abgeschlossen? Dann könnte auch ein Tarif Wechsel stattfinden. Dadurch können die Beiträge evt. sogar verringert werden. Einige Gesellschaften bieten auch spezielle Ausbildungstarife an. Diese bieten einen umfassenden Schutz, der Beitrag für Auszubildende/Studenten ist aber geringer, somit ist der Einstieg besonders leicht.

Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ohne Wartezeit

Die meisten Tarife sehen so oder so keine Wartezeiten mehr vor. 
Eine vereinbarte Wartezeit gibt dem Versicherer ein Stück weit Sicherheit,
dass zumindest in dieser Zeit (meist 8 Monate) keine Rechnungen eingereicht werden.
Dadurch kann mitunter auch der Beitrag mitkalkuliert werden.

Für Versicherungsfälle, welche in der Wartezeit festgestellt werden, besteht somit kein Versicherungsschutz, auch wenn man mit der Behandlung nach der Wartezeit beginnt. Ohnehin sind alle Behandlungen, welche vor Vertragsbeginn festgestellt wurden in der Regel ausgeschlossen vom Versicherungsschutz. Für besonders kleine Kinder wäre aus meiner Sicht, eine Wartzezeit aber auch keine große Hürde, da es vermutlich nicht zu einer Kieferorthopädischen Behandlung im Kleinkindalter kommen würde.

Da ohnehin die Spitzentarife keine Wartezeit vorsehenen, haben Sie in den meisten Fällen, Versicherungsschutz ab Versicherungsbeginn. Es muss dann lediglich noch die anfängliche Leistungsbegrenzung (meist die ersten 3-4 Jahre) berücksichtigt werden. Die Leistungsbegrenzung bedeutet, dass der Versicherer, unabhängig von dem vereinbarten %- Satz in den ersten 3-4 Jahren nur eine feste Summe an Behandlungskosten übernimmt. Erst nachdem die Summenbegrenzung durchgelaufen ist, leistet der Tarif immer den vereinbarten vollen Prozentsatz!

Nichtanlange von bleibenden Zähnen

Falls bleibende Zähne nicht angelegt sind, gehen die Versicherer hiermit verschieden um. Zuerst wird unterschieden, ob der Milchzahn bereits ausgefallen ist. Falls das der Fall ist, wird die Lücke als fehlend gezählt und ist in den meisten Fällen sodann ausgeschlossen vom Versicherungsschutz (falls ein Ersatz angeraten wurde bzw. medizinisch notwendig ist), die Behandlung über eine KFO-Behandlung würde sich in diesem Fall auch schwierig gestalten, da auch für eine Kieferorthopädische Behandlung der Versicherungsfall so vor Vertragsbeginn liegen würde. 

Falls der Milchzahn noch vorhanden ist und der Zahnarzt keine Behandlung angeraten hat, zählt dieser Zahn nicht als fehlend und ist zudem in einigen Tarifen ohne Erschwernis (Risikozuschlag) mitversichert. Falls der Zahnarzt bereits eine Behandlung angeraten hat, wäre die Behandlung wieder ausgeschlossen vom Versicherungsschutz.

In vielen Fällen, können Milchzähne noch sehr lange erhalten bleiben.

Wer kann sich Zahnzusatzver­sichern?

Diese Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ist für alle Kinder geeignet, da sie alle wichtigen Leistungsbausteine beinhaltet, welche für die kleinen Patienten von Bedeutung sind.

Wer kann diese Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung nicht abschließen?

Kinder mit Kreidezähnen können diesen Tarif nicht abschließen.
Sollte bei Ihrem Kind bereits eine Kieferorthpädische Behandlung angeraten worden sein,
kann der Tarif zwar abgeschlossen werden (was aus meiner Sicht auch sinnvoll ist),
jedoch ist die Leistung für Kieferorthopädische Behandlungen ausgeschlossen vom Versicherungsschutz.
 

 


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Als Ver­sicherungs­makler ist es mir wichtig, dass Sie und Ihre liebsten bestens abgesichert sind. 
Daher biete ich Ihnen eine umfassende Beratung an, um die besten Versicherungslösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden. Ob es um die Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung oder dem Kinder Gesundheitsschutz geht –
ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Gemeinsam evaluieren wir Ihre Situation und erarbeiten
einen maßgeschneiderten Plan, der Ihnen Sicherheit und Gelassenheit im Alltag bietet.
Vertrauen und Transparenz stehen dabei an erster Stelle, damit Sie sich jederzeit gut aufgehoben fühlen.

Ihr Ver­sicherungs­makler und Experte in der Kinder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung
Ramona Conrad